Regeln für den Zugang von Hunden zu den Stränden von Grado

Regeln für den Zugang von Hunden zu den Stränden von Grado

Hunde sind in den speziell zugelassenen Einrichtungen und an 2/3 der freien Strände erlaubt, die für die Gemeinde Grado im folgenden Plan gekennzeichnet sind

 

Die Benutzung der für Hunde eingerichteten Badeanstalten (Lido di Fido innerhalb des GIT-Strandes und Snoopy's Beach in Grado Pineta), die ordnungsgemäß mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sind, ist während der gesamten Badesaison von morgens bis abends erlaubt, wobei der Zugang nur für Fußgänger möglich ist. Hunde müssen von ihrem Halter begleitet werden, der verpflichtet ist, sie an der Leine zu führen und in den von den geltenden Vorschriften vorgesehenen Fällen auch einen Maulkorb zu tragen. Die Hundehalter müssen über geeignete Hilfsmittel für die sofortige Beseitigung von Hundekot verfügen.

Der Strand darf nur von Hunden betreten werden, die ordnungsgemäß beim Hunderegister angemeldet sind und/oder die - auch bei Tieren aus dem Ausland - nachweisen können, dass sie geimpft sind.

Die Besitzer/Halter der Hunde sind für das Wohlergehen, die Kontrolle und die Haltung der Tiere verantwortlich und haften sowohl zivil- als auch strafrechtlich für Schäden oder Verletzungen an Personen, Tieren und Eigentum, die durch das Tier verursacht werden. Hunde müssen am Strand und im Wasser vor dem Strand an der Leine geführt werden und dürfen die Nachbarschaft nicht stören oder Aggressionen gegenüber anderen Anwesenden zeigen. Hunde mit Aggressionssyndrom und Hündinnen in der Brunstphase sind verboten; die Tiere dürfen niemals unbeaufsichtigt und frei herumlaufen; der Besitzer und/oder die Begleitperson werden für das Verhalten des Tieres verantwortlich gemacht. Hunde dürfen nicht von Flöhen, Zecken oder anderen Parasiten befallen sein, und die Hundehalter müssen den Kot ihrer Tiere unverzüglich entfernen; zu diesem Zweck stehen geeignete Kehrichtschaufeln bzw. -sammler zur Verfügung, die in den dafür vorgesehenen Behältern auf dem Gelände aufgestellt werden.

 Zuwiderhandlungen werden, sofern sie keine Straftat darstellen, je nach Fall und gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 689/81 mit den in Artikel 1164 des Schifffahrtsgesetzes, Absätze 1 und 2, und späteren Änderungen und Ergänzungen, vorgesehenen Verwaltungsgeldstrafen geahndet. Lesen Sie HIER die Verordnung über das Baden in der Gemeinde Grado.

In Grado ist die Tierliebe zu Hause, und viele Unterkunftsbetriebe nehmen gerne Hunde und andere Haustiere auf. Sie können aus einer Vielzahl von Möglichkeiten wählen, von gemütlichen Hotelzimmern bis zu komfortablen und geräumigen Wohnungen, von Campingplätzen inmitten der Natur bis zu Feriendörfern mit speziellem Haustier-Service. 

Hier finden Sie alle haustierfreundlichen Unterkünfte, die Ihren Urlaub zu einem unvergesslichen Erlebnis für Sie und Ihren vierbeinigen Freund machen werden.

Kontakte

Adresse Lido di Fido, Viale del Sole, Grado (ingresso numero 8)
Telefon nummer +39 0431 899220
Email info@gradoit.it
Web-site https://www.gradoit.it/it/settore_lido_di_fido