Genießen Sie einen sicheren Urlaub auf der Sonneninsel

Genießen Sie einen sicheren Urlaub auf der Sonneninsel

Hier finden Sie eine Liste von Maßnahmen, die das Öffentlichkeitsleben regeln

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der italienischen Regierung – Ministerratsvorsitz (auf italienisch):

  • FVG ist eine weiße Zone; das bedeutet, dass es keine Sperrstunde um 23 Uhr mehr gibt; Speisen und Getränke können auch im Innenbereich serviert werden; es gibt keine Begrenzung mehr auf 4 Personen pro Tisch; Getränke können an der Bar serviert werden; Schwimmbäder, Messen und andere Aktivitäten sind wieder geöffnet.

    Ab dem 28. Juni 2021 entfällt in "weißen Zonen" die Pflicht zum Tragen von Atemschutzgeräten im Freien, außer in Situationen, in denen der zwischenmenschliche Abstand nicht gewährleistet werden kann oder in denen sich Menschenmassen befinden. Es gibt immer noch die Pflicht in geschlossenen Räumen, eine Maske zu tragen, die Pflicht, einen grünen Pass für Zeremonien zu haben und das Verbot, sich am Buffet zu bedienen.

  • Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Warenkategorien, die verkauft werden können. An Feiertagen und vor Feiertagen sind die Einkaufszentren geöffnet. Einzelhandelsaktivitäten werden unter der Bedingung durchgeführt, dass ausser dem Mindestabstand von einem Meter zwischen den Personen , Eingänge und Ausgänge kontrolliert werden und dass es verboten ist, sich länger als die für den Kauf von Waren notwendige Zeit in den Räumlichkeiten aufzuhalten. Darüber hinaus müssen die Unternehmen geeignete Protokolle oder Richtlinien einhalten, um das Risiko einer Ansteckung  zu verhindern oder zu verringern. Zu diesen Maßnahmen gehören die Einhaltung der zwischenmenschlichen Distanz bei allen Tätigkeiten, die zweimal tägliche Sanifizierung während der Öffnungszeiten sowie die Gewährleistung einer ausreichenden natürlichen Belüftung für den Luftaustausch. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zur Bekämpfung Covid 19 zwingend vorgeschrieben, wie z.B. der Einlass in Geschäfte (bis zu 40 Quadratmeter) mit maximal zwei Verkäufern sowie ein geregelter und gestaffelter Zutritt im Verhältnis zur relativen Verkaufsfläche in mittleren und großen Verkaufsstrukturen, wobei, wenn möglich, die Ein- und Ausgänge zu unterscheiden sind. Zu diesem Zweck ist das Anbringen eines Schildes vorgeschrieben, auf dem die maximale Anzahl der Personen angegeben ist, die sich gleichzeitig in den Räumlichkeiten aufhalten dürfen. Schließlich ist für die Angestellten die Verwendung von Masken und Handschuhen verpflichtend sowie stehen für Kunden Gel zum Desinfeszieren der Hände und Einweghandschuhe, insbesondere in Geschäften, die Lebensmittel und Getränke verkaufen und an den Kassen bereit, sowie, wenn möglich, die Kennzeichnung verschiedener Ein- und Ausgangswege. Für weitere Informationen über offene Geschäfte in Grado, klicken Sie HIER.
  • Bars und Restaurants sind geöffnet. Die Bedienung ist sowohl im Außen- als auch im Innenbereich des Restaurants erlaubt (in diesem Fall mit obligatorischem GREEN PASS) die Lieferung nach Hause ist ohne Einschränkung erlaubt, muss aber dennoch den Regeln für die Verpackung und Lieferung von Produkten entsprechen. Der Verzehr von Speisen und Getränken innerhalb von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben ist ebenfalls erlaubt, ohne Einschränkungen, aber in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Protokollen des Sektors, und nur für Kunden, die sich dort aufhalten. Für weitere Informationen über offene Bars und Restaurants in Grado, klicken Sie HIER.
  • Der öffentliche Verkehr in der FVG ist zu 80 % ausgelastet. 
  • Museen, Theater, Kinos und Ausstellungen: Ab dem 11. Oktober 2021 beträgt die zulässige Zuschauerkapazität in Theatern, Konzertsälen, Kinos, Unterhaltungs- und Livemusikveranstaltungen im Freien und in Gebäuden 100%. Die Verwendung von Masken und Super Green Pass ist obligatorisch.
  • Freibäder und  Zentren des Schwimmverbandes im Freien sind ab 15. Mai 2021 geöffnet.
  • Heilbäder: Die Tätigkeit von Heilbädern, die als Gesundheitszentren genutzt werden und sich auf Dienstleistungen beschränken, die zu den wesentlichen Versorgungsebenen gehören, sowie Rehabilitations- und therapeutische Aktivitäten ausüben, ist immer erlaubt. Ab dem 1. Juli 2021 wird auch in diesem Bereich die Öffnung von Thermalbädern für die Öffentlichkeit erlaubt sein, in Übereinstimmung mit den Protokollen und Richtlinien des Sektors.
  • Fitnesscenter und Hallenbäder sind geöffnet, aber nur mit dem Super Green Pass (vom 29. November 2021 bis 15. Januar 2022).